| CARSTAT - 10 : Antistatikum |
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| CARSTAT - 10 ist ein hocheffizientes Antistatikum. | |||
| Elektrostatische Energie, welche auf Kunststoffteilen und -folien, Textilien, Papier und vielen anderen Materialien akkumuliert wird verursacht eine Reihe von Problemen. Dazu zählen die Staubanziehung von Kunststoffoberflächen, die Schwierigkeit Folien zu trennen, die Beeinträchtigung der Qualität von Elektronikteilen, von Video und Audiobändern oder Aufnahmen aber auch die Brand- und Explosionsgefahr hervorgerufen durch Entladungsvorgänge. CARSTAT - 10 ist speziell dafür entwickelt worden, diesen Problemen zu begegnen. | |||
| Chemische Bezeichnung | : | Quartäres Ammoniumsalz des Fettsäureamids - amins | |
| Physikalische Form | : | Wässrige Isopropyl- Alkohol- Lösung | |
| Typische Eigenschaften | |||
| Erscheinung | : | Klare, leicht gelbliche Lösung | |
| Feste Bestandteile | : | 50 ± 1,5% | |
| Dichte, 20°C | : | 0,94 - 0,98 g/ml | |
| pH | : | 4 - 6 | |
| Viskosität | |||
| (Brookfield bei 20°C) | : | 20 - 40 mPa.s. | |
| Mischbarkeit | : | Mischbar mit Wasser, Aceton, Methanol, Ethanol, Isobutanol Ethylen Glykol und Tetrahydrofuran. | |
| Korrosion | : | Praktisch nicht korrosiv, längerer Kontakt mit korrosionsempfindlichen Materialien sollte vermieden werden. | |
| Sicherheit | |||
| Entsprechend unserer Erfahrungen und anderer verfügbarer Informationen hat CARSTAT - 10 keine schädliche Wirkung auf die Gesundheit bei normaler industrieller Anwendung. Bei Verwendung mit anderen oberflächenaktiven Substanzen, kann es zu Entzündungen der Augen führen, sofern die Substanzen in die Augen kommen. Hautirritationen, auch bei längerem Kontakt wurden nicht festgestellt. | |||
| CARSTAT - 10 enthält Isopropylalkohol, ein Lösungsmittel mit einem niedrigen Flammpunkt, Kontakt mit offenem Feuer, Funken oder übermäßiger Hitze sollten folglich vermieden werden. | |||
| Hinweis: Die vorliegenden Informationen und Erklärungen basieren auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Unsere Informationen befreien den Anwender nicht von eigenen Eignungsprüfungen. | |||
| MR - 1 - 03/02- 02 | 09/03/99 | ||
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